Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Motel DeWinter abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB- Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Motel aus und werden dem Gast oder Auftraggeber auf Verlangen gesondert ausgehändigt.
Maßgeblich sind die jeweiligen Tagepreise mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Motel DeWinter ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Motel DeWinter bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Eine spätere Abreise ist nach Vereinbarung möglich. Das Motel DeWinter ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 17.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Motel DeWinter entsprechend den dann gültigen Preisen geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Motel DeWinter in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge an der Motelrezeption angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 300,00 oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Motel auf, so ist das Motel DeWinter berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
Das Motel DeWinter ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe der Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Das Motel DeWinter kann ohne jegliche Bestellannahme jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Motel DeWinter angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Motels aber angebotenen Vertraglichen Leistungen zu nachstehenden Pauschalen durch das Motel DeWinter dem Gast berechnet:
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Für die Haftung vom Motel DeWinter gelten §§ 701 – 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Motel DeWinter, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Das Motel DeWinter ist berechtigt bei grob sittenwidrigen Verhalten den Gastaufnahmevertrag sofort zu beenden. Das Motel DeWinter behält sich vor, sich für diesen Fall entsprechende Schadensersatzansprüche zu stellen.
Das Motel kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahme ist höhere Gewalt oder Streik. Das Motel ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung dem Gast eine Unterbringung, zumindest gleichwertigen Preiskategorie, zur Verfügung zu stellen.
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Motel DeWinter und dem Gast gilt das Recht der BR Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Standort des Motel DeWinter zuständige Amts- bzw. Landgericht.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
Ihr Motel DeWinter